AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früheren Preislisten, Angebote und Kataloge ungültig.
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Geltung der Bedingungen:
Da wir bemüht sind unsere Produkte stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, können dadurch unsere Katalogabbildungen unter Umständen etwas anders aussehen, als die von uns gelieferten Artikel. Alle Angaben und Abbildungen sind unverbindlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind.

3. Preise-Lieferung:
Sämtliche im Katalog genannten Preise in Euro enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese gelten nur für Lieferungen innerhalb Deutschland.
Der Versand erfolgt gegen Nachnahme (zuzügl. Gebühren) oder Vorauskasse unfrei ab Werk Altena. Für den Versand innerhalb Deutschlands wählen wir den nach unserer Erfahrung (ohne Gewähr) für den Besteller günstigsten Versandweg aus. Die Lieferung bis vor Ihre Haustür erfolgt per Post, Paketdienst, Spediteur oder durch Werks-LKW(bei spielfertiger Aufstellung).
Die versandfertige Verpackung der Tische ist im Preis enthalten.
Bei speziell angefertigten Tischen und Queues ist eine Anzahlung von min. 35 % zu entrichten üblich. Lieferzeiten sind unverbindlich. Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

4. Pauschalierter Schadenersatz:
Kündigt der Auftraggeber vor Auslieferung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt mindestens 5 % bzw. die nachweislich bis dato entstandenen Kosten zu verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Reklamationen und Gewährleistung:
Wir prüfen unsere Artikel sehr sorgfältig, dennoch können Beanstandungen auftreten.
Die Ware ist bei Lieferung unverzüglich zu überprüfen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Kaufdatum.
Reklamationen und offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen uns schriftlich mitgeteilt werden.
Nach Ablauf dieser Frist können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Rücksendungen und Reklamationen sind in jedem Fall freizumachen.
Bei Retouren, die nicht durch unser Verschulden entstanden sind, erfolgt keine Gutschrift.
Garantiearbeiten dürfen nur durch unsere Monteure ausgeführt werden.
Sollte die Kaufsache Fehlerhaft sein, werden die Mängel vor Ort bzw. im Werk Altena beseitigt, d.h. die Mängel nachzubessern.
Sollte es dem Auftragnehmer auch nach 3 Nachbesserungsversuchen nicht gelungen sein, den Mangel zu beseitigen, kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlaß, Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausdrücklich von einer Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung seitens des Auftraggebers oder Dritter entstanden sind.

6. Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden.
In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

Erfüllungsort-Geschäftssitz: Altena Gerichtsstand: Altena

7. Urheberrecht:
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Katalogen, Preislisten, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben, hiervon ausgenommen sind die zugesandten Kataloge und Preislisten.

8. Sonstiges:
Sollten einige der Vereinbarungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Vereinbarungen davon unberührt.